AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich der AGB, Vertragssprache, Verhaltenskodizis
  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung gelten für Verträge der Kunden (i.F. Kunden) mit dem Anbieter straightlabs GmbH & Co. KG über die entgeltliche Nutzung der Software VR Speech Trainer, XR-Trainer, Business Gaming, Virtual Mentor. Soweit sich einzelne Bestimmungen nur auf die entgeltliche Nutzung von Leistungen beziehen, sind diese entsprechend gekennzeichnet. Die in den Leistungsbeschreibungen zwischen Anbieter und Kunde im Bestellprozess getroffenen Vereinbarungen haben jedoch grundsätzlich Geltungsvorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Diese AGB gelten für Verbraucher iSd § 13 BGB und Unternehmer iSd § 14 BGB gleichermaßen, soweit sie sich nicht ausdrücklich jeweils nur an eine der genannten Kategorien von Kunden richten. Der Anbieter kann sich auf Klauseln in diesen AGB nicht berufen, soweit diese zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften der §§ 327- 327s BGB abweichen. Soweit ein Konflikt zwischen den Klauseln dieser AGB und den vorzitierten Vorschriften besteht, gelten die betreffenden Klauseln im Zweifel nur gegenüber Unternehmern.
  3. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden werden vom Anbieter nicht anerkannt, sofern er diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Durchführung der Leistungen kann nicht als eine solche Zustimmung gewertet werden.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  5. Der Anbieter unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizies.
  • 2 Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern, Speicherung Vertragstext
  1. Ein Vertrag über die entgeltliche Nutzung der App kommt zunächst zustande, wenn der Kunde in der installierten App den Registrierungsprozess und Bestellvorgang durch Klick des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ abschließt (verbindliches Angebot) und der Anbieter die Bestellung per E-Mail ausdrücklich annimmt (verbindliche Annahme). Mit einer weiteren Mail erhält der Kunde den Zugang zur Registrierung für die Software.
  2. Eingabefehler während des Bestellvorgangs kann der Kunde nur vor Auslösen des Bestellbuttons korrigieren.
  3. Die Bestellinformationen (Vertragstext) wird von uns gespeichert und ist bei uns per E-Mail abrufbar.
  • 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Die über die Software nutzbaren Leistungen ergeben sich aus den während der Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibungen sowie den jeweils in der aktuellen Version der Software verfügbaren Inhalten/Funktionen.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit, soweit diese Version schon dem erprobten Stand der Technik entspricht. Diese Einschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nicht, wenn der Anbieter nach § 327f BGB erforderliche Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen hat, auch wenn diese noch nicht dem erprobten Stand der Technik entsprechen. § 4 dieser AGB (Änderungen an der Software) bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Zugriff auf die Funktionen, Inhalte, personalisierten Einstellungen und Daten der Software erfolgt über das Internet
  4. Die die App betreibende Software wird auf Servern des mit dem Anbieter vertraglich verbundenen Drittanbieters Hetzner Online GmbH gehostet und betrieben.
  5. Der Anbieter gewährleistet lediglich die Kompatibilität der Software und ihrer Funktionen mit den auf der Internetseite www.vr-speech.com, www.xr-trainer.com oder www.straightlabs.com beschriebenen Hardware. Zum Betrieb ist ebenfalls ein aktueller Browser, offiziell wird die aktuelle Chrome Version unterstützt. Nicht geschuldet ist hingegen eine darüber hinausgehende Interoperabilität bzw. Integrierbarkeit der Software, ihrer Funktionen und Daten mit/in eine/r darüber hinausgehende/n System- bzw. Hardware-/Softwareumgebung des Kunden (Beispiel: Software- und Hardware von Drittherstellern, externe Geräte, Netzwerke, Drucker etc.)
  6. Der Anbieter gewährleistet lediglich eine allgemeine und durchschnittliche Eignung der Software, zur Förderung bestimmter Zwecke und Ziele des Nutzers, jedoch nicht deren Erreichen allein durch Nutzung der Software. Der Anbieter gewährleistet ferner nicht eine bestimmte über S. 1 hinausgehende Mindestqualität der Inhalte, etwa deren fachlichen Richtigkeit nach aktuellem oder neuesten Stand der Wissenschaft, deren Vollständigkeit und Aktualität. Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Inhalte der Software nimmt der Anbieter im eigenen Ermessen vor.
  7. Die Leistungspflichten des Anbieters nach diesem Vertrag über die Nutzung der Software umfassen keine weitergehenden Dienstleistungen des Anbieters, soweit diese über die bloße Erhaltung der Software deren Nutzungsmöglichkeit (z.B. Mängelbeseitigungen) und sonstige vertragliche Nebenpflichten hinausgehen.
  8. Die Nutzung der Software wird den im Vertrag festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet. Der dem jeweiligen Nutzer zur Verfügung stehende Funktionsumfang der Software hängt dabei vom Umfang der vereinbarten individuellen Zugriffsrechte ab.
  9. Soweit dem Kunden die Nutzung der Software durch weitere Nutzer vertragsmäßig gestattet wird, gewährt der Anbieter diesen Dritten keinen eigenen Leistungsanspruch gegen sich.
  • 4 Änderungen an der Software
  1. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ist der Anbieter nur dann berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 BGB und § 327f BGB erforderliche Maß hinausgehen, sofern dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und diese Änderungen aufgrund einer neuen oder verbesserten technischen Umgebung, erhöhter Nutzerzahlen zur Behebung kritischer Fehler oder anderen wichtigen Gründen erforderlich sind. Der Anbieter wird den Kunden über die Änderungen und deren Grund im Vorfeld informieren. Eine Verpflichtung zur Vornahme von Änderungen nach S. 1 besteht für den Anbieter nicht.
  2. Eine Änderung der Software, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf die Software oder welche die Nutzbarkeit der Software für den Verbraucher beeinträchtigt, darf der Anbieter nur vornehmen, wenn er den Verbraucher darüber hinaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers informiert haben. Die Information wird Angaben enthalten über die Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Verbrauchers gemäß § 327r Abs.3 und 4 BGB.
  3. Vorstehender Absatz 2 gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.
  • 5 weitere Leistungen des Anbieters, Service-Level
  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die zur uneingeschränkten vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Rechenkapazität sowie den erforderlichen Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung. Den Anbieter treffen hinsichtlich dieser Kundendaten keine Verwahrungs- und Obhutspflichten, sofern diese nicht nach anderen Verträgen zwischen den Parteien vereinbart oder nach gesetzlichem Datenschutz- und/oder Datensicherheitsrecht geschuldet sind.
  2. Übergabepunkt für die Software und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. dessen beauftragten Hosting-Anbieters. Über das eigene Kommunikationsnetz hinaus ist eine Einflussnahme auf den Datenverkehr für den Anbieter nicht möglich und eine Weiterleitung von Informationen nicht geschuldet. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Software, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Für die Beschaffenheit der zur Nutzung erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
  3. Die Server und damit der Zugang zur App sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel einsatzfähig. Hiervon abzuziehen sind Ausfallzeiten durch Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie für Störungen der Verfügbarkeit der Server über das Internet, die auf technischen oder sonstigen Problemen beruhen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Überlastung der Netzte, Verschulden Dritter etc.). Der Anbieter haftet gleichwohl für die Nichtverfügbarkeit der Leistungen auch oberhalb der in Satz 1 festgelegten Mindestverfügbarkeit, wenn er diese zu vertreten hat.
  4. Die in Ziff.4 vorgegebene Mindestverfügbarkeit kann sich ohne dies hindernde Einwirkungsmöglichkeiten des Anbieters von Seite des Hostproviders aus ändern und die nach der jeweils vorherrschenden Rechtsauffassung erforderliche Mindestverfügbarkeit unterschreiten. Der Anbieter ist objektiv-technisch daran gehindert, dem Kunden höhere Verfügbarkeiten zu gewährleisten als der Hostprovider. Der Kunde erkennt diesen Umstand an und verzichtet darauf, Ansprüche und Rechte infolge unzureichender Mindestverfügbarkeit gegenüber dem Anbieter geltend zu machen, sofern dieser die jeweils aktuelle Mindestverfügbarkeit des Hostproviders nicht unterschreitet. Unterschreitet die Verfügbarkeit jedoch 97% im Monatsmittel, so wird die Vergütung des Anbieters im Umfang des Ausfalls der Leistungen mindestens aber um 15 % gemindert.
  5. Zur Vornahme von Wartungsarbeiten und Updates nach Abs.3 ist der Anbieter berechtigt die Verfügbarkeit des Servers montags bis sonntags in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat zu unterbrechen.
  6. Die App und die Anwendungsdaten werden regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Die Datensicherungen werden jeweils für 30 Tage aufbewahrt und anschließend durch aktuelle Sicherungen überschrieben. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich.
  7. Der Kunde kann jederzeit vom Anbieter schriftlich die Herausgabe einer vollständigen Kopie der vom Kunden mittels der App erzeugten oder in diese eingestellten Daten nach Wahl des Anbieters auf üblichen Datenträgern oder per Datenfernübertragung verlangen. Verlangt der Kunde die Datenherausgabe mehr als einmal pro Jahr, so hat er dem Anbieter hierfür eine Aufwandsentschädigung von 99,- € zu zahlen
  • 6 Beginn, Laufzeit und Ende des Nutzungsverhältnisses
  1. Das Nutzungsverhältnis beginnt am Tag der Einrichtung des Zugangs zur Software für den Kunden.
  2. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vertraglich ausgewählten Vertragsdauer und ist vorher nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder etwaige nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz bestehende Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
  3. Für Verbraucher gilt hinsichtlich der Vertragsbeendigung ausschließlich § 327p BGB
  4. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform
  5. Der Anbieter gibt dem Kunden die von diesem erzeugten und gespeicherten Anwendungsdaten unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses heraus, sofern der Kunde ihn dazu auffordert. Die Herausgabe erfolgt nach Wahl des Kunden per kostenfreiem Download. Die Anwendungsdaten sind vom Anbieter spätestens 6 Monate nach Vertragsende zu löschen, wenn der Kunde die Herausgabe bis dahin nicht verlangt hat und der Anbieter dem Kunden die Herausgabe mindestens zweimal schriftlich erfolglos angeboten hat. Das Unterbleiben des Herausgabeverlangens gilt unter diesen Voraussetzungen als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Anbieter wird den Kunden bei Vertragsende auf die Bedeutung seines Verhaltens nochmals besonders hinweisen. Abweichend von vorstehenden Regelungen gilt hinsichtlich der Herausgabepflicht der vom Kunden bereitgestellten oder erstellten Daten ausschließlich die Regelung des § 327p Abs.3 BGB, soweit der Kunde Verbraucher ist.
  • 7 Vergütung
  1. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu entrichten.
  2. Der Kunde gerät ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Mahnung bei Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungszugang gemäß § 286 Abs.3 BGB in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist für diesen Fall berechtigt, die Vertragsleistungen bis zum Rechnungsausgleich zurückzuhalten. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat. Die Regelung des § 320 Abs.2 BGB sowie die Geltendmachung weitergehender, verzugsbedingter Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung des Anbieters besteht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • 8 Zahlungsarten
  1. Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen wahlweise zur Verfügung:

(a) Zahlung über den Drittanbieter PayPal (EC- bzw. Kreditkarte)

(b) Kreditkarte

(c) Zahlung auf Rechnung über Klarna

Soweit für eines dieser Zahlungsmittel Gebühren von uns erhoben werden, werden diese vor Abgabe Ihrer Bestellung gesondert angezeigt. Weitere Informationen zu den Zahlungsarten entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Bestellvorgang.

  1. Mit Auswahl einer über Drittanbieter durchgeführten Zahlungsart (z.B.: PayPal) akzeptieren Sie die von diesem Anbieter aufgestellten Regeln und Bedingungen auch mit Wirkung für das Vertragsverhältnis mit uns.
  2. Zur Abwicklung der Zahlung in der von Ihnen gewählten Zahlungsart sind wir nicht verpflichtet. Soweit wir oder ein Drittanbieter die Zahlungsart aus berechtigten Gründen ablehnen, bleiben Sie verpflichtet, die Zahlung durch Auswahl eines anderen Zahlungsmittels zu erbringen. Wir werden Sie in diesem Fall rechtzeitig informieren. Ein berechtigter Grund zur Ablehnung der Zahlungsart stellt insbesondere fehlende Bonität dar. Soweit Sie ein unentgeltliches Zahlungsmittel ausgewählt hatten wird jedoch gewährleistet, dass auch die alternative Zahlungsart unentgeltlich zur Verfügung steht.
  • 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zur Software über eine geeignete Authentifizierungsmethode (z.B. Benutzername und Passwort.). Die dem Kunden und den zugelassenen Nutzern überlassenen Zugangsdaten sind unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Passwörter zu ändern, geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Zugang zur Software darf ausschließlich durch den erfolgen. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für Fremdnutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm und/oder den weiteren autorisierten Nutzern in die Software eingestellten oder von dieser erzeugten Daten vollständig allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt insoweit keine Überprüfungen dieser Daten vor. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, Rechte Dritter verletzenden oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem/n Server/n gespeichert werden.
  3. Der Kunde wird keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die vom Anbieter bzw. Hostprovider betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze vom Anbieter bzw. Hostprovider unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern.
  4. Der Kunde wird vor der Einspeisung von Daten und Informationen in die App diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
  5. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der App im Sinne der § 9.1-9.4 durch ihn beruhen oder die sich aus sonstigen vom Kunden verursachten Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der App verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Freistellung bzw. Erstattung von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters gegen die Ansprüche Dritter.
  6. Verletzt der Kunde Pflichten nach § 9.1-9.4. kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die App oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
  7. Mängel an den nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Mietgebühren ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat. Die vorstehende Anzeigepflicht und der hiermit verbundene Anspruchs- und Kündigungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher i.S.d § 13 BGB abschließt.
  8. Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen § 9.2., ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch andere Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
  9. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund etwaiger Pflichtverletzungen des Kunden bleibt von Vorstehendem unberührt.
  10. Der Kunde ist zu einer Abtretung von Ansprüchen und/oder zur Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag nicht berechtigt, sofern nicht der Anbieter der Abtretung oder Übertragung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • 10 Nutzungsrechte an der Software, Rechte an Anwendungsdaten und Medieninhalten
  1. Der Kunde erhält an der Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
  2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des sich aus deren Funktionen ergebendem Anwendungszweck für seine Zwecke nutzen. Rechte, die hier nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software bzw. deren Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern, nachzuahmen oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch unbefugte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr für jeden angefangenen Monat der Drittnutzung zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
  4. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  5. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an sonstigen in die App eingestellten oder mit dieser verbundenen Inhalte und Medien ein, soweit diese einem gesetzlichen Schutzrecht unterliegen. Der Kunde versichert insoweit zur Nutzungsrechtseinräumung aufgrund eigener Rechte befugt zu sein. Wird der Anbieter wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen an diesen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen stellt ihn der Kunde von diesen Ansprüchen einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten frei.
  6. Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n des Herstellers eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerte entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
  • 11 Mängelhaftung

Folgende Bestimmungen gelten für Verbraucher und Unternehmer

  1. Der Anbieter hat die Software dem Kunden in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs.1 1.Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel in nachträglichen Patches, Upgrades und Updates der Software, wenn diese bereits im Zeitpunkt der Installation vorgelegen haben.

Folgende Bestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB

  1. Die Rechte eines Verbrauchers bei unterbliebener Bereitstellung der Software richten sich ausschließlich nach den §§ 327b, 327c BGB
  2. Der Anbieter hat die Software frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen. Ist die Software mangelhaft, stehen dem Verbraucher die Rechte gemäß der §§ 327i ff. BGB zu. Von diesen Vorschriften abweichende Vereinbarungen zulasten des Verbrauchers sind nach § 327s BGB unzulässig.

Folgende Bestimmungen gelten ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB

  1. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
  2. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen, vgl. § 7 (7).
  3. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
  • 12 Haftungsbeschränkungen
  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Darüber hinaus haftet der Anbieter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Der Anbieter haftet auch eingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche, welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.
  5. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können
  6. Soweit die Schadensersatzhaftung nach vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters
  • 13 Datensicherheit, Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung, Geheimhaltung
  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten Dritter nur im Auftrag des Kunden, wenn der Kunde diese Daten in die Software und IT-Systeme des Anbieters einbringt. Der Kunde ist als Auftraggeber gemäß Art.28 DS-GVO für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Der Kunde erteilt dem Anbieter in einem solchen Fall einen separaten schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß den Vorgaben aus Art.28 Abs.3 DS-GVO. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere dem Vertrag vor.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften beruhen, für deren Beachtung der Kunde als Auftraggeber im Sinne vorstehenden Regelung verantwortlich ist.
  • 14 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG
  1. Informationen zur Online-Streitbeilegung : Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. Ungeachtet unserer Verpflichtung zur Information nach Abs.1 sind wir nicht verpflichtet oder bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • 15 Sonstige Vereinbarungen
  1. Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in Grünwald, wenn der Kunde Kaufmann ist.
  3. Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.

Ende der AGB

Consent Management Platform von Real Cookie Banner